Schul- und Hausordnung
Hinweis: Unsere Schul- und Hausordnung wird aktuell gerade überarbeitet. Die "alte" Version behält natürlich solange ihre Gültigkeit.
UNSERE LEITSÄTZE
1. Jeder handelt so, dass er die Anderen nicht gefährdet, belästigt oder gar schädigt.
2. Konflikte werden gewaltfrei gelöst.
3. Die Schüler sind im Unterricht aufmerksam und arbeiten mit.
4. Alle gehen sorgfältig mit eigenem und fremdem Eigentum um.
5. Die Schüler dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen.
6. Schulgelände, Schulgebäude und Schulräume sind sauber zu halten.
7. Rauchen, Alkohol und andere Drogen sind verboten.
8. Fachräume haben eigene Regeln, die Bestandteil der Schulordnung sind.
9. Die Pausenregeln sind Bestandteil der Schulordnung.
10. Die Meldung eines erkrankten Schülers erfolgt am selben Tag; eine schriftliche Entschuldigung muss vorgelegt werden. Siehe HIER.
Ausführungen der 10 Leitsätze
In der Schulordnung wird zur Vereinfachung beim Lesen jeweils nur SCHÜLER und LEHRER verwendet; selbstverständlich sind damit auch alle Schülerinnen und Lehrerinnen gemeint.
Allgemeine Gedanken vorweg:
In unserer Schule, in der wir einen großen Teil des Tages verbringen, möchten wir
- uns wohlfühlen,
- frei unsere Meinung sagen können – wir reden miteinander, nicht übereinander,
- Hilfe bekommen, wenn wir sie brauchen.
Um dies zu erreichen, müssen wir uns Regeln für unser Zusammenleben und Zusammenarbeiten geben, die wir in den 10 Leitsätzen zusammengefasst haben.
Diese Regelungen sollen für eine angstfreie Beziehung zwischen Lehrern und Schülern und zwischen den Schülern sorgen.
Im Anschluss werden die Leitsätze noch weiter ausgeführt:
1. Jeder handelt so, dass er die Anderen nicht gefährdet, belästigt oder gar schädigt.
Wir gehen respektvoll und höflich mit allen Menschen, die in unserer Schule sind, um.
Waffen jeglicher Art und Gegenstände, die andere gefährden, dürfen nicht mitgebracht werden.
Handys und sonstige elektronische Geräte sind während der gesamten Unterrichtszeit auf dem Schulgelände ausgeschaltet.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, im Sekretariat zu telefonieren.
Kaugummikauen ist verboten. Spucken ist nicht erlaubt.
2. Konflikte werden gewaltfrei gelöst. Beleidigungen und Drohungen sind verbale Gewalt. Sie sind verboten.
Die Streitschlichter können hinzugezogen werden, falls ein Streit nicht alleine gelöst werden kann.
Wenn ich alleine nicht zurecht komme, wende ich mich an einen Lehrer oder einen Betreuer.
3. Die Schüler sind im Unterricht aufmerksam und arbeiten mit.
Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Die Schüler sind im Unterrichtsraum.
Schüler, deren Unterricht später beginnt, betreten das Schulhaus erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn, bzw. halten sich im Schülercafe auf, um Lärmbelästigungen zu vermeiden.
Die Schüler legen jeweils die notwendigen Unterrichtsmaterialien für die folgende Stunde bereit.
Mäntel und Jacken gehören aus hygienischen Gründen nicht ins Klassenzimmer.
Kinder, die von ihren Eltern in die Schule gebracht werden, sollen vor dem Schulgebäude verabschiedet werden. Nach der Schule können sie hier auch wieder empfangen werden.
Das Klingelzeichen bedeutet den Unterrichtsbeginn für Schüler und Lehrer. Der Unterricht beginnt und schließt pünktlich.
Die Schüler sitzen zu Stundenbeginn auf ihren Plätzen. Erscheint der Lehrer nach 5 Minuten nicht, melden die Klassensprecher dies der Schulleitung.
Die Schüler der Klassen 1-3 melden dies der Lehrkraft der Parallel- oder Nachbarklasse.
Essen und Trinken während des Unterrichts ist in der Regel nicht erlaubt.
Versäumter Unterricht muss selbstständig nachgeholt werden. Die Lehrer sind hierbei behilflich.
In geschlossenen Räumen sind Kopfbedeckungen abzunehmen. (Ausnahme: religiöse Gründe).
Ordnungsdienste regelt jede Klasse selbst.
Außerunterrichtliche Veranstaltungen:
Dazu zählen: Lerngänge, Wandertage, Ausflüge, Schullandheimaufenthalte, Abschlussfahrten, Veranstaltungen der SMV und Ähnliches.
Grundsätzlich besteht bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen Teilnahmepflicht, Ausnahmen erteilt der Lehrer.
Wer an außerunterrichtlichen Veranstaltungen nicht teilnimmt, muss in dieser Zeit den Unterricht einer anderen Klasse besuchen.
Außerhalb des Schulgeländes gilt die Straßenverkehrsordnung! Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bei Fahrradtouren sind zu beachten (z.B. Helmpflicht!).
4. Alle gehen sorgfältig mit eigenem und fremdem Eigentum um.
Ohne Erlaubnis der Lehrer dürfen Geräte nicht benutzt werden.
Die sorgfältige Behandlung der gesamten Einrichtung ist selbstverständlich.
Falls dennoch Schäden auftreten, sind sie sofort dem Lehrer oder dem Hausmeister zu melden.
Schulmöbel und Schuleinrichtungen sollen pfleglich behandelt werden. Wer leichtfertig damit umgeht, schädigt die Schulgemeinschaft und muss Ersatz leisten.
Bei Beschädigungen müssen Schulbücher bezahlt werden. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
Für Wertsachen übernimmt die Schule keine Haftung.
5. Die Schüler dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen.
6. Schulgelände, Schulgebäude und Schulräume sind sauber zu halten.
Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und sauber zu halten. Die Toiletten sind einzeln zu benutzen.
Jede Klasse oder Lerngruppe ist für die Sauberkeit ihres Raumes verantwortlich. Verunreinigungen sind nach jeder Unterrichtsstunde zu beseitigen.
7. Rauchen, Alkohol und andere Drogen sind verboten. Es ist bereits verboten, diese Dinge mit sich zu führen.
8. Fachräume haben eigene Regeln, die Bestandteil der Schulordnung sind.
9. Die Pausenregeln sind Bestandteil der Schulordnung.
10. Die Meldung eines erkrankten Schülers erfolgt am selben Tag: eine schriftliche Entschuldigung muss vorgelegt werden.
Die Meldung eines erkrankten Schülers erfolgt durch einen Erziehungsberechtigten noch am selben Tag telefonisch in der Schule.
Spätestens nach Ende der Fehlzeit muss eine schriftliche Mitteilung über die Dauer (Datum) und die Gründe beim Klassenlehrer vorgelegt werden.
siehe hierzu auch HIER.
Ist der Schüler häufig oder länger erkrankt, wird die Schulleitung informiert. Sie entscheidet nach Absprache mit den Lehrkräften, ob bei weiteren Erkrankungen ein ärztliches Attest verlangt werden muss.
Arztbesuche dürfen nur in Notfällen in die Unterrichtszeit verlegt werden.
Diese Schulordnung wurde durch die Schulkonferenz am 05.04.2011 beschlossen sowie vom Schülerrat, dem Elternbeirat und der Gesamtlehrerkonferenz verabschiedet.
Hier finden Sie die aktuelle Version unserer Schul- und Hausordnung auch zum Download.